TURNIERMELDUNG/KARTENBESTELLUNG

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf der German Open Championships Tanzevent Management GmbH (im folgenden GOC genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen (einschließlich Informationen, Vermittlung von Leistungsgutscheinen etc.) im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im folgenden Tickets genannt).
     
  2. Die GOC GmbH bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Tickets schriftlich, telefonisch, per Fax oder über das Internet nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kaufen.
     
  3. Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald dieser eine Ticketreservierung auslöst. Im Anschluss prüft die GOC, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Durch den Zahlungseinzug bzw. Zahlung bei Abholung wird das Vertragsangebot des Kunden angenommen. Sollte die reservierte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden sein, werden möglichst gleichwertige Tickets abgegeben. Zusätzlich zur Ticketgebühr kann die GOC eine Versand- und Bearbeitungsgebühr berechnen. Für den internationalen Versand von Deutschland in ein anderes europäisches Land berechnet die GOC länderabhängige Bearbeitungs- und Versandgebühren. Diese müssen während des Bestellvorgangs entsprechend ausgewiesen werden.
     
  4. Die GOC behält sich vor, die Anzahl der Tickets je Bestellvorgang zu beschränken.
     
  5. Deutsche Firmen- und Privatkunden können nur per Lastschriftverfahren oder bei Abholung mit den üblichen Zahlungsmitteln bezahlen. Ausländische Firmen- und Privatkunden können nur per Kreditkarte (Mastercard, Diners, Visa) oder bei Abholung mit den üblichen Zahlungsmitteln bezahlen. Die Zahlung per Lastschrift bzw. Kreditkarte erfolgt sofort. Die GOC verpflichtet sich, die Bank- bzw. Kreditkartendaten ausschließlich zum Zwecke des Zahlungseinzugs zu verwenden und nur zu diesem Zweck zu speichern. Tritt der Fall ein, dass keine ausreichende Konten- bzw. Kreditkartendeckung vorliegt, ist der Auftrag von vorneherein unwirksam.
     
  6. Der Versand der Tickets erfolgt durch die GOC auf Kosten (Versandgebühr s.o.) und Risiko des Kunden. Die GOC behält sich vor, das Versandunternehmen nach freiem Ermessen auszuwählen.
     
  7. Die Tickets werden spätestens vier Wochen nach Ordereingang und Bezahlung an den Kunden versandt. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit der GOC in Verbindung zu setzen, wenn er die gekauften Tickets nicht innerhalb der angegebenen Frist erhalten hat. Liegt ein Verschulden der GOC , so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
     
  8. Unverzüglich nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d.h. binnen zweier Arbeitstage) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. 
     
  9. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per Email an die GOC (harry.koerner @ goc-stuttgart.de) oder per Post an GOC Geschäftstelle, c/o Harry Körner, Neuffenstraße 60, 73420 Wendlingen.
     
  10. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der Email. Bei Fragen kann sich der Kunde an die Geschäftsstelle der GOC unter +49 (0)7024 - 927 152 wenden.
     
  11. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet (ausgenommen Sitzplatztickets).
     
  12. Eine Hinterlegung der Tickets an der Tageskasse ist möglich. Diese Tickets müssen per Lastschrift bzw. Kreditkarte vorab bezahlt werden. Mit Bezahlung ist die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Der Besteller erhält eine Auftragsbestätigung, die bei Abholung der Tickets vorzulegen ist. Werden die Tickets nicht abgeholt, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich. 
     
  13. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die GOC bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
     
  14. Ob Tickets für abgesagte oder verlegte Veranstaltungen erstattet werden, liegt bei der GOC. Falls die GOC sich entscheidet, die Tickets zu erstatten, ist das nur möglich, wenn die Tickets zuvor vom Kunden an die GOC zurückgegeben wird. Bei Verlust des Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Bei einer Rückerstattung des Eintrittspreises werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt. Falls Veranstaltungen verlegt werden, behält das Ticket seine Gültigkeit, es sei denn, die GOC gibt eine davon abweichende Regelung bekannt
     
  15. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden von GOC unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Beim Bestellvorgang erhobene persönliche Daten werden von der GOC ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet.
     
  16. Bei Bestellung über Internet erfolgt die Übertragung der Daten verschlüsselt mit SSL 128 Bit.
     
  17. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit die GOC, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
     
  18. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist ermächtigt, Leibesvisitationen vorzunehmen.
     
  19. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden von der GOC bekannt gegeben.
     
  20. Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der GOC jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Tickets ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen.
     
  21. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Tickets) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
     
  22. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Für den Wiedereinlass am gleichen Tag erhalten Sie am Ausgang eine Auslasskarte, die beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes in Verbindung mit dem Ticket vorzuweisen ist. Auslasskarten werden beim Wiederbetreten eingezogen.
     
  23. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
     
  24. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
     
  25. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Stuttgart.
     
  26. Salvatorische Klausel : Sollten einzelne Ausführungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen wirksam.
     
  27. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Internationale Ticketkäufe: Der Kauf gilt als international, wenn die Tickets in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland versendet werden. Für diese Kaufverträge gilt deutsches Recht, der Gerichtsstand ist Stuttgart.
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